Psychosoziale Beratung 

 Entwicklung einer Tagesstruktur 

 Krisenintervention 

 Sozialrechtliche Unterstützung 

 Stärkung der Selbstwirksamkeit 

 Mögliche Gruppenangebote 

Was? Für wen?

Einzelleistungen / Direkte Leistungen

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderung im Sinne von
SGB IX § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe nach § 90 erfüllt werden kann. Unser Angebot richtet sich an Menschen mit einer seelischen Behinderung.

Die Assistenzleitungen

werden in Abstimmung mit Ihnen, hinsichtlich Ablauf, Ort und Zeitpunkt sowohl in Ihrer Häuslichkeit als auch in Ihrem individuellen Sozialraum erbracht.
Dies kann nach Bedarf auch Angebote in den Abendstunden oder am Wochenende umfassen. Um intensiv an Ihren Zielen arbeiten zu können, erbringen wir unsere Assistenzleistungen primär als Einzelleistung. Grundlage der individuellen Assistenzleistung ist der im Teilhabeplan festgestellte Bedarf.

Die qualifizierten Assistenzleistungen

werden durch pädagogische Fachkräfte erbracht
und dienen dazu, Sie zu einer eigenständigen Lebensbewältigung zu befähigen. Dies erfolgt insbesondere durch Anleitung und dem Üben der verschiedenen Tätigkeiten.
Im folgenden zählen wir einige Beispiele für unsere qualifizierten Assistenzleistungen auf:

  Psychosoziale Beratung: Hierbei wird Unterstützung im direkten Lebensumfeld der Person geboten, durch persönliche Gespräche, die auf individuelle Anliegen und Sorgen eingehen.

  Kurzkontakte: Diese umfassen spontane Gespräche sowie telefonische und digitale Kontakte, die den Austausch in kurzer Form ermöglichen.

  Begleitung im häuslichen Bereich: Unterstützung wird in alltäglichen Lebensbereichen wie Hygiene, Gesundheitsvorsorge, Haushaltsführung und Finanzmanagement geboten.

  Entwicklung einer Tagesstruktur: Die Assistenz hilft bei der Gestaltung eines geeigneten Tagesablaufs und der Teilhabe am kulturellen Leben.

  Beratungen zum Sozialraum: Mithilfe bei der Erarbeitung einer „sozialen Netzwerkkarte“ und Informationen zu verfügbaren Angeboten.

  Krisenintervention: Unterstützung in psychischen Krisen, inklusive der Erstellung eines Krisenplans und der Kontaktaufnahme zu medizinischen Diensten.

  Sozialrechtliche Unterstützung: Begleitung in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in Kooperation mit gesetzlichen Betreuern.

  Stärkung der Selbstwirksamkeit: Maßnahmen zur Abhilfe sozialer Isolation und zur Förderung individueller Stärken.

  Verkehrstraining: Unterstützung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

  Regelmäßige Evaluationsgespräche: Mindestens monatliche Gespräche zur Überprüfung von Zielen und Fortschritten.

  Mögliche Gruppenangebote sind freiwillig und ergänzen die individuellen Leistungen. Sie beinhalten Trainings zur Gestaltung sozialer Beziehungen, psychoedukative Inhalte sowie vielfältige Freizeitaktivitäten wie Koch-, Sport- und Freizeitgruppen. Darüber hinaus wird ein Besuchsdienst in besonderen Wohnformen oder Seniorenheimen angeboten, wobei festgestellt wurde, dass viele Leistungsberechtigte den Wunsch haben, anderen Menschen zu helfen.

Leistungen zur Erreichbarkeit einer Ansprechperson

Wir halten an sieben Tagen der Woche eine telefonische Rufbereitschaft als Hintergrundleistung vor. Diese Leistungen werden ausschließlich von Mitarbeitern der qualifizierten Assistenz erbracht.

Diese wird in Rotation durch die Mitarbeitenden der „Stadt, Land, Leben GbR“ wie folgt erbracht:

Montag bis Freitag: 17:00 Uhr – 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertage: 10:00 Uhr  – 18:00 Uhr

Poolingleistungen / Gruppenangebote

bieten wir darüber hinaus ebenfalls an. Gruppenangebote können sein:

  Training im Bereich Gestaltung von sozialen Beziehungen

  Gruppenangebote im Bereich Psychoedukation

  Sonstige Gruppenangebote wie Kochgruppen, Sportgruppen, Freizeitgruppen, Wandergruppe

  Gruppengespräche innerhalb der Wohngemeinschaften zur Klärung gemeinsamer Themen oder möglicher Konflikte nach Bedarf

Wir unterstützen Sie in der eigenen Wohnung, in Ihrem direkten Lebensumfeld, in einer Wohngemeinschaft oder helfen Ihnen bei der Suche nach geeignetem Wohnraum.

Kompensatorische Assistenzleistungen

bieten wir je nach individuell festgestellten Bedarf und der sich daraus ergebenden Zielsetzung.
Die kompensatorische Assistenz bedeutet die teilweise oder vollständige Übernahme von Verrichtungen oder Tätigkeiten, die Sie nicht mehr selbst ausführen können. Dazu können zum Beispiel folgende Leistungen zählen:

  Begleitung beim Einkauf

  Übernahme von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten

  Begleitung beim Wahrnehmen von Freizeit- und Kulturellen Angeboten

„Vielleicht gehen wir auch
nur ein kleines Stück
Ihres Weges gemeinsam.“

Wie lange kann man unsere Unterstützung in Anspruch nehmen und wer trägt die Kosten dafür?

Kostenträger unserer unterstützenden Maßnahmen kann z.B. der überörtliche Sozialhilfeträger der Eingliederungs-hilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen sein.

Gemeinsam mit Ihnen verfolgen wir das Ziel, dass Sie sich nach einer gewissen Zeit wieder stabiler und sicher genug in Ihrem Leben fühlen. Ein stabiles soziales Netz und das Wissen über alternative Hilfsangebote in Krisensituationen kann Ihnen dabei helfen, auch ohne uns auszukommen.

 

 

Die genannten Leistungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die tatsächlich zu erbringenden Leistungen richten sich immer nach Ihrem individuellen Bedarf.